Die Quadratur des Kreises

16.03.2015 13:56

Die Quadratur des Kreises

 

Um es vorweg zu nehmen, bei einer Quadratur des Kreises geht es schlicht weg um die Unmöglichkeit aus dem Flächeninhalt eines Kreises, ein gleichgroßes Quadrat zu machen.

Genau so schwierig gestaltet sich wohl, im Land Brandenburg, die Erlangung von Belastungsklarheit und Rechtssicherheit, wenn es um Kommunalabgaben geht.
Grundlage der Erhebung von Kommunalabgaben (Beiträgen) ist das Brandenburger Kommunalabgabengesetz. Dieses gilt seit 1991.
Mithin ist es bis heute insgesamt 18 Mal „angepasst“ worden.
Ja, angepasst.
Nur leider in keiner einzigen dieser Änderungen wurde an die Forderungen und Bedürfnisse der betroffenen angepasst. Einzig und allein die Forderung nach ausreichend Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Grundstückseigner, durch die öffentliche Hand, ist umgesetzt worden und war der Grundgedanke dieser Anpassungen.

Waren es in den ersten Jahren nach der politischen Wende noch sehr oft Form-  und Bekanntmachungsfehler, die zur Nichtigkeit verschiedener Satzungen führte, so verschob sich dieser  Fakt gegen 2000 in die Richtung damals geltender Verjährungsfristen
Die Aufgabenträger hatten es schlicht weg nicht verstanden, innerhalb zumutbarer Zeiträume, den Grundstückseigentümern in die Taschen zu langen. Folglich mussten die gesetzlichen Grundlagen dahingehend verändert werden, dass fortan den Aufgabenträgern ausreichend Zeit geblieben ist, auch noch das letzte Grundstück mit Beiträgen zu belasten.

Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass grundlegende Änderungen des Kommunalabgabengesetzes immer dann einen Niederschlag im Gesetz fanden, wenn Urteile zugunsten der Betroffenen ergangen waren.  Das Urteil des Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder, aus dem Jahre 2000, welches sehr wohl eine vierjährige Verjährung von Beitragsforderungen zum Gegenstand  hatte, ist heute noch rechtskräftig. Nur umsetzen lässt es sich nicht mehr, da unser Landesgesetzgeber reagierte und fortan, mit Bestand, sämtlichen Verjährungsbeginn aufgehoben hat. Unwiederbringlich!

Noch in 2014 erfolge die bisher letzte „Korrektur“. Auch diese zielt auf ein Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2002. Nunmehr müssen tatsächlich erhaltene Fördergelder eben NICHT mehr zugunsten der Gebührenpflichtigen angerechnet werden, wenn der Aufgabenträger damit die Liquidität nicht gewährleisten könnte.
Nur zum allgemeinen Verständnis, jeder Aufgabenträger ist gebunden an den Grundsatz so kostengünstig aber kostendeckend, wie möglich zu kalkulieren. Folglich dürfte dieser Fakt für so ziemlich jeden brandenburgischen Aufgabenträger gelten.
Desweiteren stammen Fördergelder aus Steuermitteln. Also von uns allen bezahlt!
Werden diese Gelder nun nicht zu unseren Gunsten angerechnet, so zahlen wir ein zweites Mal, wenn auch in weit kleineren Dosen.

All diese Umstände betreffen weit mehr als nur den Bereich der Trink- und Abwassererschließungen. Sie gelten für alle Abgaben, die durch das Kommunalabgabengesetz legitimiert sind. Und das sind eben auch Beleuchtungen, Gehwege, etc.

Nach nunmehr 25 Jahren, in denen keine Rechtssicherheit, keine Belastungsklarheit für die betroffenen hergestellt worden ist, in der das Augenmerkt ausschließlich auf den öffentlichen Aufgabenträgern und deren finanziellem Auskommen gelegen hat, sollte ein klarer Schnitt gemacht werden.
Ein klarer Schnitt hin zu belastbaren, klaren, sozialen Zuständen.
Gern darf Brandenburg hier auch eine deutschlandweite Vorreiterrolle einnehmen, denn diese Probleme treten in sehr vielen Bundesländern auf.

Aber anscheinend ist es doch eher Möglich, einen Kreis in ein Quadrat zu verwandeln, als das unser Landesgesetzgeber sich zu einem derartigen Schritt durchringen wird.
Schade!

An anderer Stelle kommt es den Damen und Herren aus dem Landesparlament ehr nicht so auf die Brandenburgischen Steuermillionen an.
Allein die „Mehrausgaben“ , für das Prestigeobjekt BER würden um Längen ausreichen, das Problem der Beitragserhebungen ein für alle mal, zugunsten der Betroffenen, zu lösen.
Ein einziger Fingerzeig, ein Handheben im Parlament könnte für belastbare Zustände sorgen, könnte….

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